DGUV Regel 109-001: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf das Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium
mit Bearbeitungsmaschinen und zugehörigen Einrichtungen. Sie behandelt die damit verbundenen Brand- und Explosionsgefährdungen.
Bestellnummer:
109-001
Themen:
Brand- und Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Schweißen, Schneiden, Löten
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Feinmechanik
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €