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DGUV Regel 100-002: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Regel 100-002 erläutert zentrale Begriffe der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin mit Umsetzungshilfen und Praxisbeispielen bei der betriebsspezifischen Anwendung. Im Unterschied zu den verbindlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 enthält die DGUV Regel 100-002 fachliche Empfehlungen ohne Vermutungswirkung.

Bestellnummer:

100-002

Themen:

Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz organisieren, Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Druck und Papierverarbeitung, Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Feinmechanik, Textil und Mode

Zielgruppen:

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmerinnen und Unternehmer

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