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DGUV Regel 112-201 (BGR 201): Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken müssen deutlich sichtbar und dauerhaft mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Diese und weitere Informationen lesen Sie in der DGUV Regel 112-201.

Bestellnummer:

112-201

Themen:

Persönliche Schutzausrüstungen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Abwasserentsorgung, Energie- und Wasserwirtschaft, Spartenübergreifendes, Wasserversorgung

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,50 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

sofort lieferbar

Downloads

DGUV Regel 112-201

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