DGUV Regel 113-004 (BGR 117-1): Behälter, Silos und enge Räume
Diese Regel findet Anwendung auf Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen,
die nach Abschnitt 2 Nr. 1 und 2 definiert sind.
Für Oberflächenbehandlungen in Räumen gilt die TRGS 507
„Oberflächenbehandlungen in Räumen und Behältern“.
Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gilt
auch die DGUV Vorschrift 21 und 22 „Abwassertechnische Anlagen“ und die
DGUV Regel 103-003 und 103-004 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwas-
sertechnischen Anlagen“.
Für Arbeiten in Schächten und Kanälen von Fernwärmenetzen gilt auch die
DGUV Regel 103-002 „Fernwärmeverteilungsanlagen“, für Arbeiten in Wärmekraft-
werken und Heizwerken gilt auch die DGUV Regel 103-009 „Wärmekraftwerke und
Heizwerke“.
Bestellnummer:
113-004
Themen:
Biologische Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsschutz, Erste Hilfe, Gefahrstoffe
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €