DGUV Information 206-024: Schichtarbeit - (k)ein Problem?! Eine Orientierungshilfe für die Prävention
Schichtarbeit ist Arbeit zu verschiedenen, teils wechselnden oder ungewöhnlichen Tages- und Nachtzeiten. Jede Arbeit, die in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr früh mehr als 2 Stunden umfasst, gilt als Nachtarbeit. Mehr Informationen bietet die DGUV Information 206-024.
Bestellnummer:
206-024
Themen:
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Arbeitsmedizin, Betriebliches Gesundheitsmanagement / Betriebliche Gesundheitsförderung (BGM/BGF)
Medienart:
DGUV Informationen
Zielgruppen:
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
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Andere Besteller:
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