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DGUV Regel 100-500 2.14 (BGR 500 2.14): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.14: Betreiben von Chemischreinigungen

Über Gesundheitsgefahren durch Lösemittel, Brand- und Explosionsgefahren und weiteres informiert die DGUV Regel über das Betreiben von Chemischreinigungen.

Bestellnummer:

BGR 500 2.14

Themen:

Brand- und Explosionsschutz, Gefahrstoffe

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Textil und Mode, Textilreinigung, Wäscherei

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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