DGUV Regel 100-500 2.14 (BGR 500 2.14): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.14: Betreiben von Chemischreinigungen
Über Gesundheitsgefahren durch Lösemittel, Brand- und Explosionsgefahren und weiteres informiert die DGUV Regel über das Betreiben von Chemischreinigungen.
Bestellnummer:
BGR 500 2.14
Themen:
Brand- und Explosionsschutz, Gefahrstoffe
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Textil und Mode, Textilreinigung, Wäscherei
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten
zurzeit nicht lieferbar