DGUV Regel 100-500 2.10 (BGR 500 2.10): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.10: Betreiben von Hebebühnen
Aus dem Inhalt: Inbetriebnahme, Handhabung und Verhalten während des Betriebes, Einsatz von Hubarbeitsbühnen an oder in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen.
Bestellnummer:
BGR 500 2.10
Themen:
Erhöhter Standort/Absturzsicherung, Innerbetrieblicher Transport, Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €