DGUV Regel 100-500 2.12 (BGR 500 2.12), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.12: Betreiben von Erdbaumaschinen
Aus dem Inhalt: Erdbaumaschinen dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden. Die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.
Bestellnummer:
BGR 500 2.12
Themen:
Bau- und Montagestellen, Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft, Spartenübergreifendes
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Andere Besteller:
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