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DGUV Regel 100-500 2.12 (BGR 500 2.12), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.12: Betreiben von Erdbaumaschinen

Aus dem Inhalt: Erdbaumaschinen dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden. Die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.

Bestellnummer:

BGR 500 2.12

Themen:

Bau- und Montagestellen, Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft, Spartenübergreifendes

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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