DGUV Regel 100-500 2.24 (BGR 500 2.24): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.24: Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)
Bis zu welchem Gehalt dürfen gefährliche Stoffe maximal in Strahlmitteln enthalten sein? Welche Verwendungsbeschränkungen gelten für Strahlmittel? Welche hygienischen Schutzmaßnahmen greifen bei Strahlarbeiten? Informieren Sie sich hier.
Bestellnummer:
BGR 500 2.24
Themen:
Arbeitsmittel/Werkzeuge, Gefahrstoffe
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Feinmechanik, Oberflächenbehandlung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €