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DGUV Regel 100-500 2.23 (BGR 500 2.23): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.23: Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau

Die DGUV Regel informiert u. a. über die Werkstückführung, die Werkzeugsicherung, das Einhalten der höchstzulässigen Drehzahl und das Einhalten des Mindesteinspannbereichs von Hobelmessern.

Bestellnummer:

BGR 500 2.23

Themen:

Bau- und Montagestellen, Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Abwasserentsorgung, Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung (EVU), Spartenübergreifendes, Wasserversorgung

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,50 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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