DGUV Vorschrift 21 (BGV C5): Abwassertechnische Anlagen
Bestellnummer:
BGV C5
Themen:
Brand- und Explosionsschutz, Erhöhter Standort/Absturzsicherung, Gefahrstoffe
Medienart:
DGUV Vorschriften
Branchen:
Abwasserentsorgung, Energie- und Wasserwirtschaft
Zielgruppen:
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Weitere Informationen
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind verbindliche Rechtsnormen, die von der BG ETEM und den anderen Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. In Fachbereichen unter Mitwirkung der DGUV erarbeiten die Unfallversicherungsträger die UVVen und kommen damit ihrem Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII) nach.

