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DGUV Vorschrift 21 (BGV C5): Abwassertechnische Anlagen

Abwassertechnische Anlagen sind hier sämtliche Einrichtungen, die der Abwasserableitung, -sammlung, -speicherung, -behandlung sowie der Faulgasgewinnung, -lagerung, -verwendung und der Schlammbehandlung dienen.

Bestellnummer:

BGV C5

Themen:

Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Vorschriften

Branchen:

Abwasserentsorgung, Energie- und Wasserwirtschaft

Zielgruppen:

Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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Weitere Informationen

Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind verbindliche Rechtsnormen, die von der BG ETEM und den anderen Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. In  Fachbereichen unter Mitwirkung der DGUV erarbeiten die Unfallversicherungsträger die UVVen und kommen damit ihrem Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII) nach.

Downloads

bgv_c5_a02-2011.pdf

pdf / 256.50 kByte