DGUV Vorschrift 21 (BGV C5): Abwassertechnische Anlagen
Abwassertechnische Anlagen sind hier sämtliche Einrichtungen, die der Abwasserableitung, -sammlung, -speicherung, -behandlung sowie der Faulgasgewinnung, -lagerung, -verwendung und der Schlammbehandlung dienen.
Bestellnummer:
BGV C5
Themen:
Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Vorschriften
Branchen:
Abwasserentsorgung, Energie- und Wasserwirtschaft
Zielgruppen:
Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Weitere Informationen
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind verbindliche Rechtsnormen, die von der BG ETEM und den anderen Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. In Fachbereichen unter Mitwirkung der DGUV erarbeiten die Unfallversicherungsträger die UVVen und kommen damit ihrem Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII) nach.