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Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV

Diese Verordnung findet Anwendung auf neue Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.

Bestellnummer:

GV 13

Themen:

Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen

Medienart:

Gesetze/Verordnungen

Zielgruppen:

Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte

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