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Baustellenverordnung - BaustellV

Diese Verordnung dient der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Eine Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird.

Bestellnummer:

GV 3

Themen:

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz organisieren, Bau- und Montagestellen, Rechtsgrundlagen

Medienart:

Gesetze/Verordnungen

Branchen:

Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft

Zielgruppen:

Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte

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