DGUV Vorschrift 68 (BGV D27): Flurförderzeuge
Die DGUV Vorschrift geht u. a. ein auf die bestimmungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen, auf Instandsetzungsarbeiten, auf das Beladen und Fahren sowie den Einsatz im Freien oder in feuer-und explosionsgefährdeten Bereichen.
Bestellnummer:
DGUV V68
Themen:
Innerbetrieblicher Transport, Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen
Medienart:
DGUV Vorschriften
Zielgruppen:
Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €