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Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen in den Europäischen Wirtschaftsraum

Bevor eine Maschine verkauft werden kann, muss der Hersteller die in der Maschinenrichtlinie geforderten Bedingungen erfüllen. Diese Broschüre gibt Hilfestellung und berücksichtigt insbesondere Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen, die nicht im Anhang IV der Maschinenrichtlinie aufgelistet sind.