DGUV Regel 107-001 (BGR/GUV-R 108): Betrieb von Bädern
Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.
Sie gibt den Betreibern von Bädern Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb.
Bestellnummer:
107-001
Themen:
Arbeitsstätten (Beleuchtung, Fußboden, Verkehrswege), Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung, optische
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Bäder, Energie- und Wasserwirtschaft
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €