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DGUV Regel 107-001 (BGR/GUV-R 108): Betrieb von Bädern

Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden. Sie gibt den Betreibern von Bädern Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb.

Bestellnummer:

107-001

Themen:

Arbeitsstätten (Beleuchtung, Fußboden, Verkehrswege), Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung, optische

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Bäder, Energie- und Wasserwirtschaft

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,50 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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