Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

DGUV-Regel 103-003: Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

Die DGUV-Regel geht u. a. ein auf organisatorische Schutzmaßnahmen, auf Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe und gefährdende Medien oder gegen Gefährdungen durch Sauerstoff, auf Explosionsschutzmaßnahmen, auf die Anforderungen zum Einsteigen in umschlossene Räume sowie auf Notfall- und Rettungsmaßnahmen.

Bestellnummer:

103-003

Themen:

Arbeitsstätten (Beleuchtung, Fußboden, Verkehrswege), Brand- und Explosionsschutz, Erste Hilfe

Medienart:

Download Regelwerk

Branchen:

Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Diesen Artikel können Sie nicht bestellen, sondern nur herunterladen.


Weitere Informationen

Diese DGUV-Regel erhalten Sie als pdf-Datei in der Publikationsdatenbank der DGUV.