DGUV-Regel 103-003: Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
Die DGUV-Regel geht u. a. ein auf organisatorische Schutzmaßnahmen, auf Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe und gefährdende Medien oder gegen Gefährdungen durch Sauerstoff, auf Explosionsschutzmaßnahmen, auf die Anforderungen zum Einsteigen in umschlossene Räume sowie auf Notfall- und Rettungsmaßnahmen.
Bestellnummer:
103-003
Themen:
Arbeitsstätten (Beleuchtung, Fußboden, Verkehrswege), Brand- und Explosionsschutz, Erste Hilfe
Medienart:
Download Regelwerk
Branchen:
Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
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Weitere Informationen
Diese DGUV-Regel erhalten Sie als pdf-Datei in der Publikationsdatenbank der DGUV.