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DGUV Regel 112-194 (BGR 194): Benutzung von Gehörschutz

Aus dem Inhalt: Können die mit einer Lärmexposition verbundenen Risiken nicht durch technische (T) oder organisatorische (O) Maßnahmen vermieden werden, muss ein geeigneter, ordnungsgemäß passender persönlicher Gehörschutz (P) zur Verfügung gestellt und von den Lärmexponierten bestimmungsgemäß benutzt werden (Rangfolge: TOP).

Bestellnummer:

112-194

Themen:

Lärm, Persönliche Schutzausrüstungen

Medienart:

DGUV Regeln

Zielgruppen:

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,50 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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