DGUV Information 204-020 (BGI 511-1): Verbandbuch
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.
Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die von Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.
Bestellnummer:
204-020
Themen:
Arbeitsmedizin, Erste Hilfe
Medienart:
DGUV Informationen
Zielgruppen:
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Sicherheitsbeauftragte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
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Andere Besteller:
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