DGUV Information 213-045: Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten
Seit 1989 dürfen Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Deutschland nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht
werden. Es sind jedoch noch PCB-haltige
Produkte und Geräte im Umlauf, die
ordnungsgemäß entsorgt werden müssen.
Bestellnummer:
213-045
Themen:
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Gefahrstoffe
Medienart:
DGUV Informationen
Branchen:
Elektrohandwerke, Elektromaschinenbau, Elektrotechnik, Elektrotechnische Industrie, Elektrische Klein- und Großgeräte sowie elektromedizinische Geräte, Elektrische Baugruppen, Geräte und Halbleiter
Zielgruppen:
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €