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DGUV Information 213-045: Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

Seit 1989 dürfen Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Deutschland nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Es sind jedoch noch PCB-haltige Produkte und Geräte im Umlauf, die ordnungsgemäß entsorgt werden müssen.

Bestellnummer:

213-045

Themen:

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Gefahrstoffe

Medienart:

DGUV Informationen

Branchen:

Elektrohandwerke, Elektromaschinenbau, Elektrotechnik, Elektrotechnische Industrie, Elektrische Klein- und Großgeräte sowie elektromedizinische Geräte, Elektrische Baugruppen, Geräte und Halbleiter

Zielgruppen:

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,80 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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