DGUV Regel 103-005 (BGR 140): Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen, Januar 2002
Welche allgemeinen Anforderungen sind an Steigebolzen und Steigbolzengänge zu stellen? Welche sind an die Beschaffenheit von Werkstoffen, Ausführung und Abrutschsicherungen zu stellen? Dies und mehr lesen Sie hier.
Bestellnummer:
BGR 140
Themen:
Erhöhter Standort/Absturzsicherung, Persönliche Schutzausrüstungen
Medienart:
DGUV Regeln
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €