DGUV Regel 103-009 (BGR 240): Wärmekraftwerke und Heizwerke
Diese Regel gilt für das Betreiben von Wärmekraftwerken, Heizwerken und Anlagen
zur thermischen Behandlung von Abfällen (Müllverbrennungsanlagen) mit einer
Feuerungswärmeleistung von 5 MW und mehr.
Bestellnummer:
BGR 240
Themen:
Arbeitsstätten (Beleuchtung, Fußboden, Verkehrswege), Brand- und Explosionsschutz, Elektrische Gefährdungen, Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung, Kraftwerke
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €