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DGUV Regel 103-009 (BGR 240): Wärmekraftwerke und Heizwerke

Diese Regel gilt für das Betreiben von Wärmekraftwerken, Heizwerken und Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen (Müllverbrennungsanlagen) mit einer Feuerungswärmeleistung von 5 MW und mehr.

Bestellnummer:

BGR 240

Themen:

Arbeitsstätten (Beleuchtung, Fußboden, Verkehrswege), Brand- und Explosionsschutz, Elektrische Gefährdungen, Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung, Kraftwerke

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,50 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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