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DGUV Regel 100-500 2.18 (BGR 500 2.18): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.18: Betreiben von Druck- und Spritzgießmaschinen

Druckgießmaschinen sind Maschinen, mit denen Nichteisenmetalle (NE-Metalle) im Druckgießverfahren geformt werden. Spritzgießmaschinen sind Maschinen, mit denen Kunststoffe, z. B. Plastomere, Duromere, in den Hohlraum eines geschlossenen Werkzeuges eingespritzt und hier geformt werden.

Bestellnummer:

BGR 500 2.18

Themen:

Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Elektrotechnische Industrie, Feinmechanik

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

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Weitere Informationen

Teil B "Spritzgießmaschinen" wurde zurückgezogen