DGUV Regel 100-500 2.18 (BGR 500 2.18): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.18: Betreiben von Druck- und Spritzgießmaschinen
Druckgießmaschinen sind Maschinen, mit denen Nichteisenmetalle (NE-Metalle) im Druckgießverfahren geformt werden. Spritzgießmaschinen sind Maschinen, mit denen Kunststoffe, z. B. Plastomere, Duromere, in den Hohlraum eines geschlossenen Werkzeuges eingespritzt und hier geformt werden.
Bestellnummer:
BGR 500 2.18
Themen:
Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Elektrotechnische Industrie, Feinmechanik
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten
zurzeit nicht lieferbar
Weitere Informationen
Teil B "Spritzgießmaschinen" wurde zurückgezogen