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DGUV Regel 100-500 2.19 (BGR 500 2.19), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.19: Betreiben von Schleifmaschinen

Behandelt werden u. a. allgemeine Anforderungen, der Umgang mit Großschleifkörpern und Handschleifmaschinen für erhöhte Umfangsgeschwindigkeiten sowie persönliche Schutzausrüstungen.

Bestellnummer:

BGR 500 2.19

Themen:

Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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