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DGUV Regel 100-500 2.11 (BGR 500 2.11): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.11: Betreiben von Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik

Welche besondere Anforderungen gelten für das Betreiben von Walzwerken, Rührwerken, Innenmischern, Zerkleinerungsmaschinen, Farbwalzwerken und Reifen-Vulkanisierpressen? Diese und weitere Fragen beantwortet die DGUV Regel.

Bestellnummer:

BGR 500 2.11

Themen:

Brand- und Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Feinmechanik, Oberflächenbehandlung

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,50 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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