DGUV Regel 100-500 2.11 (BGR 500 2.11): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.11: Betreiben von Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik
Welche besondere Anforderungen gelten für das Betreiben von Walzwerken, Rührwerken, Innenmischern, Zerkleinerungsmaschinen, Farbwalzwerken und Reifen-Vulkanisierpressen? Diese und weitere Fragen beantwortet die DGUV Regel.
Bestellnummer:
BGR 500 2.11
Themen:
Brand- und Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Feinmechanik, Oberflächenbehandlung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €