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DGUV Regel 100-500 2.2 (BGR 500 2.2), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.2: Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen

Die DGUV Regel zum Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen befasst sich u. a. mit Pappscheren, Hebelschneidern und Schneideinrichtungen mit ab- und aufwärts bewegtem Messer.

Bestellnummer:

BGR 500 2.2

Themen:

Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Buchbinderei und Druckverarbeitung, Digital-, Sieb- und Sonderdruck, Druck und Papierverarbeitung, Etiketten- und Schmalbahndruck, Flexo- und Tiefdruck, Offsetdruck, Packmittelherstellung und Wellpappe

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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