DGUV Regel 100-500 2.29 (BGR 500 2.29), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.29: Verarbeiten von Beschichtungsstoffen
Beim Arbeiten mit Beschichtungsstoffen sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu beachten, z. B. wegen der Brand- und Explosionsgefahr oder im Hinblick auf die Lüftung, die persönliche Schutzausrüstung und den Hautschutz. Informieren Sie sich hier näher.
Bestellnummer:
BGR 500 2.29
Themen:
Gefahrstoffe
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Feinmechanik, Oberflächenbehandlung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
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Andere Besteller:
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