DGUV Regel 100-500 2.23 (BGR 500 2.23): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.23: Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau
Die DGUV Regel informiert u. a. über die Werkstückführung, die Werkzeugsicherung, das Einhalten der höchstzulässigen Drehzahl und das Einhalten des Mindesteinspannbereichs von Hobelmessern.
Bestellnummer:
BGR 500 2.23
Themen:
Bau- und Montagestellen, Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Abwasserentsorgung, Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung (EVU), Spartenübergreifendes, Wasserversorgung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €