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DGUV Regel 100-500 2.36 (BGR 500 2.36) Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.36: Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern

Die DGUV Regel zum Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern geht u. a. ein auf mechanisch geführte Spritzeinrichtungen, von Hand gehaltene Spritzeinrichtungen sowie auf Flüssigkeitsstrahler mit öl- oder gasbefeuerten Erhitzern.

Bestellnummer:

BGR 500 2.36

Themen:

Arbeitsmittel/Werkzeuge

Medienart:

DGUV Regeln

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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