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DGUV Regel 100-500 2.4 (BGR 500 2.4): Betreiben von Arbeitsmitteln: Betreiben von Textilmaschinen

Rüsten, in Stand halten und Beheben von Störungen, Arbeiten an Textilmaschinen, die Energie gespeichert haben, Schleifen und Ausstoßen von Beschlägen - diese und weitere Themen behandelt die DGUV Regel zum Betreiben von Textilmaschinen.

Bestellnummer:

BGR 500 2.4

Themen:

Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Herstellung textiler Flächen, Konfektion, Textil und Mode, Textilveredlung

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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