Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

DGUV Regel 100-500 2.6 (BGR 500 2.6): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.6: Betreiben von Wäschereien

Wäschereien für Krankenhauswäsche sind in eine reine und unreine Seite mit jeweils eigenen Zugängen zu trennen - diese und weitere Hinweise zum Betreiben von Wäschereien lesen Sie in der DGUV Regel 100-500 2.6.

Bestellnummer:

BGR 500 2.6

Themen:

Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe, Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Textil und Mode, Wäscherei

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
0 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

zurzeit nicht lieferbar