DGUV Regel 100-500 2.6 (BGR 500 2.6): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.6: Betreiben von Wäschereien
Wäschereien für Krankenhauswäsche sind in eine reine und unreine Seite mit jeweils eigenen Zugängen zu trennen - diese und weitere Hinweise zum Betreiben von Wäschereien lesen Sie in der DGUV Regel 100-500 2.6.
Bestellnummer:
BGR 500 2.6
Themen:
Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe, Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Textil und Mode, Wäscherei
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
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Andere Besteller:
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