DGUV Vorschrift 40 (BGV C23): Taucherarbeiten
Aus dem Inhalt: Anforderungen an Taucher, Taucherlehrbetrieb, Signalmann und Taucherhelfer. Organisation des Tauchvorgangs, Prüfung der Taucherausrüstung, Verhalten bei Unfällen.
Bestellnummer:
BGV C23
Themen:
Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstungen
Medienart:
DGUV Vorschriften
Branchen:
Abwasserentsorgung, Bäder, Energie- und Wasserwirtschaft, Spartenübergreifendes, Wasserversorgung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Weitere Informationen
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind verbindliche Rechtsnormen, die von der BG ETEM und den anderen Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. In Fachbereichen unter Mitwirkung der DGUV erarbeiten die Unfallversicherungsträger die UVVen und kommen damit ihrem Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII) nach.