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DGUV Vorschrift 73 (BGV D30): Schienenbahnen

Aus dem Inhalt: Verkehrswege für Schienenfahrzeuge, seitlicher Sicherheitsabstand in Arbeitsstätten, Laderampen, Beleuchtungseinrichtungen, Seil- und Kettenzuganlagen.

Bestellnummer:

BGV D30

Themen:

Innerbetrieblicher Transport, Verkehrssicherheit

Medienart:

DGUV Vorschriften

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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Weitere Informationen

Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind verbindliche Rechtsnormen, die von der BG ETEM und den anderen Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. In  Fachbereichen unter Mitwirkung der DGUV erarbeiten die Unfallversicherungsträger die UVVen und kommen damit ihrem Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII) nach.