DGUV Vorschrift 73 (BGV D30): Schienenbahnen
Aus dem Inhalt: Verkehrswege für Schienenfahrzeuge, seitlicher Sicherheitsabstand in Arbeitsstätten, Laderampen, Beleuchtungseinrichtungen, Seil- und Kettenzuganlagen.
Bestellnummer:
BGV D30
Themen:
Innerbetrieblicher Transport, Verkehrssicherheit
Medienart:
DGUV Vorschriften
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Weitere Informationen
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind verbindliche Rechtsnormen, die von der BG ETEM und den anderen Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. In Fachbereichen unter Mitwirkung der DGUV erarbeiten die Unfallversicherungsträger die UVVen und kommen damit ihrem Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII) nach.