Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung – 14. ProdSV)
Diese Verordnung findet Anwendung auf neue Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
Bestellnummer:
GV 13
Themen:
Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen
Medienart:
Gesetze/Verordnungen
Branchen:
Druck und Papierverarbeitung, Energie- und Wasserwirtschaft, Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Textil und Mode
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
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