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Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung – 14. ProdSV)

Diese Verordnung findet Anwendung auf neue Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.

Bestellnummer:

GV 13

Themen:

Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen

Medienart:

Gesetze/Verordnungen

Branchen:

Druck und Papierverarbeitung, Energie- und Wasserwirtschaft, Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Textil und Mode

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer

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