Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung regelt diese Verordnung Grundsätze und Anforderungen für die Vorsorge sowie Schutzmaßnahmen bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs.
Bestellnummer:
GV 15
Themen:
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Rechtsgrundlagen, Strahlung, ionisierende
Medienart:
Gesetze/Verordnungen
Branchen:
Energie- und Wasserwirtschaft, Feinmechanik, Feinmechanische und optische Instrumente und Geräte, Kraftwerke
Zielgruppen:
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
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