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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zudem einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Bestellnummer:

GV 17

Themen:

Arbeitsmedizin, Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Rechtsgrundlagen

Medienart:

Gesetze/Verordnungen

Branchen:

Druck und Papierverarbeitung, Energie- und Wasserwirtschaft, Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Textil und Mode

Zielgruppen:

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer

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Weitere Informationen

Diese Verordnung erhalten Sie als pdf-Datei beim Bundesamt für Justiz.