Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV
Diese Verordnung gilt dem Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut.
Bestellnummer:
GV 18
Themen:
Strahlung, optische, Rechtsgrundlagen, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Medienart:
Gesetze/Verordnungen
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
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