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Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln soll gewährleistet werden durch die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Handhabung, durch die für den Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeitsverfahren sowie durch Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Bestellnummer:

GV 4

Themen:

Arbeitsmittel/Werkzeuge, Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen

Medienart:

Gesetze/Verordnungen

Zielgruppen:

Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte

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BetrSichV (GV 4) bf

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