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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung - PSA-BV)

Die PSA-Benutzungsverordnung gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte.

Bestellnummer:

GV 8

Themen:

Persönliche Schutzausrüstungen, Rechtsgrundlagen

Medienart:

Gesetze/Verordnungen

Branchen:

Druck und Papierverarbeitung, Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Feinmechanik, Textil und Mode

Zielgruppen:

Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte

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Weitere Informationen

Diese Verordnung erhalten Sie als pdf-Datei beim Bundesamt für Justiz.