Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung - PSA-BV)
Die PSA-Benutzungsverordnung gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte.
Bestellnummer:
GV 8
Themen:
Persönliche Schutzausrüstungen, Rechtsgrundlagen
Medienart:
Gesetze/Verordnungen
Branchen:
Druck und Papierverarbeitung, Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Feinmechanik, Textil und Mode
Zielgruppen:
Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebs-/Personalräte
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