Die neue EU-Verordnung über Maschinen
Bestellnummer:
D169
Themen:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz organisieren, Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen
Medienart:
Faltblätter
Zielgruppen:
Fachkräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
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Stichtag 20. Januar 2027: Dann gilt die neue Maschinenverordnung in allen Mitgliedstaaten der EU. Eine Phase, in der die alte Maschinenrichtlinie wahlweise weiter angewendet werden kann, ist nicht vorgesehen. Unternehmen sollten deshalb so früh wie möglich klären, in welchem Umfang sie betroffen sind. Dabei ist wichtig, nicht nur Herstellung und Beschaffung im Blick zu haben, sondern auch den zukunftsorientierten, sicheren Betrieb von Maschinen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- keine nationale Umsetzung mehr
- Unterlagen dürfen digital sein
- Software kann Sicherheitsbauteil sein
- Künstliche Intelligenz wird berücksichtigt
- Cybersicherheit wird Pflicht
- "wesentliche Veränderung" als Kriterium aufgenommen
