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DGUV Vorschrift 52 (BGV D6): Krane

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung. Tragkonstruktionen sind z. B. Kranbahnen und Kranfundamente. Zu den Ausrüstungen zählen Hauptschleifleitungen, Netzanschlussschalter, Fahrbahnlaufstege sowie Aufstiegsbühnen.

Bestellnummer:

DGUV V52

Themen:

Bau- und Montagestellen, Innerbetrieblicher Transport, Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Vorschriften

Branchen:

Druck und Papierverarbeitung, Elektrohandwerke, Elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Feinmechanik, Textil und Mode

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
0,93 € zzgl. MwSt. zzgl. 3,50 € Versandkosten

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