DGUV Vorschrift 70 (BGV D29): Fahrzeuge
Die DGUV Vorschrift 70 definiert Fahrzeuge als maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Ein Fahrzeug ist hier auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und -einrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind.
Bestellnummer:
DGUV V70
Themen:
Innerbetrieblicher Transport, Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen, Verkehrssicherheit
Medienart:
DGUV Vorschriften
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €