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DGUV Vorschrift 70 (BGV D29): Fahrzeuge

Die DGUV Vorschrift 70 definiert Fahrzeuge als maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Ein Fahrzeug ist hier auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und -einrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind.

Bestellnummer:

DGUV V70

Themen:

Innerbetrieblicher Transport, Maschinen und Anlagen, Rechtsgrundlagen, Verkehrssicherheit

Medienart:

DGUV Vorschriften

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,00 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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