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DGUV Regel 109-605: Branche Wärmebehandlung von Metallen

Die Branchenregel hilft, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Sie enthält zahlreiche praktische Tipps für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

Bestellnummer:

109-605

Themen:

Brand- und Explosionsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffe, Innerbetrieblicher Transport

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Automaten, Dentaltechnik, Büromaschinen, Elektrische Baugruppen, Geräte und Halbleiter, Elektrische Klein- und Großgeräte sowie elektromedizinische Geräte, Elektromaschinenbau, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanische und optische Instrumente und Geräte, Metallwaren, Module für die Kfz-Industrie, Musikinstrumente, Orthopädietechnik, Rehatechnik, Schusswaffen, Uhren und Schmuck, 3D-Druck (Additive Fertigungsverfahren)

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

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