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DGUV Regel 103-002 (BGR 119): Fernwärmeverteilungsanlagen

Diese DGUV Regel geht ein auf das Betreiben von Anlagen, die zum Transport, zur Übertragung und Speicherung der Wärmeträger Heizwasser oder Dampf in Fernwärmeverteilungsanlagen verwendet werden.

Bestellnummer:

103-002

Themen:

Maschinen und Anlagen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

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Weitere Informationen

Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Spezifikationen; auch die Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger fließen hier ein.