DGUV Regel 103-002 (BGR 119): Fernwärmeverteilungsanlagen
Diese DGUV Regel geht ein auf das Betreiben von Anlagen, die zum Transport, zur Übertragung und Speicherung der Wärmeträger Heizwasser oder Dampf in Fernwärmeverteilungsanlagen verwendet werden.
Bestellnummer:
103-002
Themen:
Maschinen und Anlagen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
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Weitere Informationen
Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Spezifikationen; auch die Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger fließen hier ein.