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DGUV Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz

Die DGUV Regel 112-191 wurde umfassend überarbeitet und ergänzt. Neben Informationen zu Sicherheitsschuhen werden auch speziellere Themen, z.B. orthopädischer Fußschutz, behandelt. Elf Anhänge bieten Praxishilfen. Unter anderem neu: Die Inhalte wurden entsprechend der Änderungen in europäischen und nationalen Regelwerken angepasst. Die sicherheitstechnisch relevanten Veränderungen aus den Fuß- und Knieschutznormen wurden eingearbeitet. Die Berechnung der Risikoprioritätszahl wurde gestrichen, da eine Leitlinie der DGUV vorliegt. Die auf die Unfallversicherungsträger bezogene Beispielsammlung wurde entfernt, und stattdessen wird im Anhang 2 auf die tätigkeitsbezogene Beispielliste des Sachgebietes Fußschutz des Fachbereichs PSA der DGUV verwiesen. Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Chemikalien. Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Risiken in Gießereien. Aufnahme der Schuhe zum Schutz vor Risiken beim Schweißen und verwandten Verfahren.

Bestellnummer:

112-191

Themen:

Persönliche Schutzausrüstungen

Medienart:

DGUV Regeln

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,40 € zzgl. MwSt. zzgl. 3,50 € Versandkosten

zurzeit nicht lieferbar


Weitere Informationen

Diese DGUV-Regel erhalten Sie als pdf-Datei in der Publikationsdatenbank der DGUV.

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Februar 2026.