DGUV Regel 112-199 (BGR 199): Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen
Rettungsgurte bestehen überwiegend aus Gurtbändern, die den Körper so umschließen,
dass die zu rettende Person während des Rettungsvorganges in einer aufrechten
Lage gehalten wird. Sie werden in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit angelegt. Diese und weitere wichtige Aspekte der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen lesen Sie hier.
Bestellnummer:
112-199
Themen:
Bau- und Montagestellen, Erhöhter Standort/Absturzsicherung, Persönliche Schutzausrüstungen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Abwasserentsorgung, Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung, Gasversorgung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €