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DGUV Regel 112-199 (BGR 199): Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen

Rettungsgurte bestehen überwiegend aus Gurtbändern, die den Körper so umschließen, dass die zu rettende Person während des Rettungsvorganges in einer aufrechten Lage gehalten wird. Sie werden in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit angelegt. Diese und weitere wichtige Aspekte der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen lesen Sie hier.

Bestellnummer:

112-199

Themen:

Bau- und Montagestellen, Erhöhter Standort/Absturzsicherung, Persönliche Schutzausrüstungen

Medienart:

DGUV Regeln

Branchen:

Abwasserentsorgung, Elektrohandwerke, Energie- und Wasserwirtschaft, Fernwärmeversorgung, Gasversorgung

Zielgruppen:

Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer

Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €

Andere Besteller:
1,50 € zzgl. 3,50 € Versandkosten

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