DGUV Regel 112-201 (BGR 201): Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken müssen deutlich sichtbar und dauerhaft mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Diese und weitere Informationen lesen Sie in der DGUV Regel 112-201.
Bestellnummer:
112-201
Themen:
Persönliche Schutzausrüstungen
Medienart:
DGUV Regeln
Branchen:
Abwasserentsorgung, Energie- und Wasserwirtschaft, Spartenübergreifendes, Wasserversorgung
Zielgruppen:
Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €