DGUV Information 203-093: Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)
Bestellnummer:
203-093
Themen:
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Gefährdungsbeurteilung, Maschinen und Anlagen, Strahlung, optische
Medienart:
DGUV Informationen
Zielgruppen:
Fachkräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Weitere Informationen
In dieser DGUV Information 203-093 werden Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung betrachtet, bei denen die Laserstrahlung während des Betriebes zumindest teilweise offen und zugänglich ist. Handgeführt und handpositioniert werden hierbei entweder das Werkstück, ein Laserbearbeitungskopf oder ein Laserhandgerät. Damit sind Schädigungen der Augen und der Haut durch die Laserstrahlung möglich. Diese DGUV Information unterstützt Arbeitgeber und Fachkundige gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) bzw. Technische Regeln Laserstrahlung (TROS Laserstrahlung) bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen mit den oben genannten Lasern.