DGUV Vorschrift 32 (BGV C16): Kernkraftwerke
Bestellnummer:
BGV C16
Themen:
Brand- und Explosionsschutz, Erste Hilfe, Gefahrstoffe, Maschinen und Anlagen, Persönliche Schutzausrüstungen, Strahlung, ionisierende
Medienart:
DGUV Vorschriften
Branchen:
Energie- und Wasserwirtschaft, Kraftwerke
Zielgruppen:
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer
Versicherte Unternehmen:
99 Freiexemplare, jedes weitere Exemplar 0,00 €
Weitere Informationen
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind verbindliche Rechtsnormen, die von der BG ETEM und den anderen Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. In Fachbereichen unter Mitwirkung der DGUV erarbeiten die Unfallversicherungsträger die UVVen und kommen damit ihrem Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII) nach.

